Bei Verkauf/Erwerb einer bereits bestehenden Photovoltaikanlage (z.B. bei Scheidung, Erbschaft oder Insolvenz) wollen Beteiligte wissen, welchen Wert die Investition nach gutachterlichen Aspekten
hat. Die Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt nachvollziehbar nach kaufmännischen Gesichtspunkten. Der Buchwert aus der AfA kann dafür nicht herangezogen werden.
Hierbei werden u.a. folgende Fragen beantwortet:
- Wie hoch ist der Verkehrswert?
- Was kostet die Wiederbeschaffung defekter Anlagenteile unter aktuellen Marktpreisen und den Nebenkosten (Montage, Versicherung, Betriebsunterbrechung)?
- Wie hoch ist der Wertverlust bei bereits verfallenen Garantieansprüchen und Verjährung tatsächlich?
- Gibt es neue renditebringende Nutzungsmöglichkeiten aus der Anlage, z.B. durch "Tanken" von Elektroautos oder Selbstverbrauch in Verrechnung mit den aktuellen Energiepreisen?
- Wurden Anlagenteile erneuert, dadurch verbessert und hat dies einen positiven Effekt auf die zu erwartende Restlaufzeit und die Sonnen-Erträge?
- Wurde die Anlage scheckheftgepflegt (Wartung und Wiederholungsprüfungen)?