Emanuel Saß - PV-Sachverständiger (gem. DIN 17024 und VdS) und Gutachter für Photovoltaik (TÜV)
Emanuel Saß - PV-Sachverständiger (gem. DIN 17024 und VdS) und Gutachter für Photovoltaik (TÜV)
Emanuel Saß Sachverständiger & Gutachter Photovoltaik
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Newsletter

Newsletter Januar 2014

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Im vorliegenden Neujahres-Newsletter für 2014 gehe ich auf einige Aspekte ein, die die PV-Betriebsführung betreffen. In meinen Vorträgen merke ich immer wieder, wie wenig PV-Betreiber über ihre Solar-Aufgaben Bescheid wissen.


Solange die Anlage läuft, scheint alles in Ordnung - aber wenn Unstimmigkeiten auftreten, kommen die Schwachstellen in der technischen und kaufmännischen Betriebsführung zum Vorschein: mangelhafter Versicherungsschutz, zu teure Kredite, unnütze laufende Kosten, Verjährung oder gar Gefährdungen durch nicht in Auftrag gegebene Wiederholungsprüfungen und den nicht gemachten Früherkennungen daraus (Details folgen gleich). Zudem ist ohne Datenlogger schwer ersichtlich, ob die Anlage das tut, was sie soll (z.B. unbemerkte Ausfälle durch Netzschwankungen etc.) - aber oft wurde aus Kostengründen auf ihn verzichtet. Wussten Sie schon: Ein Anlagen-Ausfall von bereits wenigen Tagen rechtfertigt seine Anschaffung!!

Unwetter 2013
Rückblickend war das Jahr 2013 ein Superlativ im Punkt Hochwasser (Juni 2013 in Süd- und Mitteldeutschland) und Orkanstürmen ("Christian" und "Xaver" im Herbst im Norden Deutschlands). Eine Prämien-Erhöhung der Elektronik-Versicherung schwebt bereits in der Luft... Durch diese Ereignisse zeigte sich die Besonderheit bei Überschwemmungen von Elektroräumen mit PV-Wechselrichtern (die Module haben weiterhin lebensgefährliche Spannungen abgegeben, was Rettungskräfte spürten) und eine anzuratende vorbeugende Maßnahme in der Kontrolle von zugänglichen Unterkonstruktionen in Solarparks. Wir selber haben im Sommer noch alle Schrauben unserer Unterkonstruktion im Solarpark Klixbüll nachgezogen, was sich rückblickend als wirkungsvolle Maßnahme herausstellte.

Einschätzung 2014
Für das uns bevorstehende Solar-Jahr erwarte ich technisch eine Bewegung in der Speicheranwendung. Bislang lässt sich nicht guten ökonomischen Gewissens dazu raten - sie ist bislang schlicht zu teuer. Der KfW-Fördertopf wird aufgrund schleppender Nachfrage auch die nächsten Monate zugänglich sein, was an die Zeiten der ersten größeren PV-Aufträge ab dem Jahr 2000 erinnern lässt: auch heute sind wieder die Pioniere gefragt, die vor allen anderen Interessenten eine Technik anschaffen, über die es keine Langzeiterfahrung gibt und die noch recht teuer ist. Die Amortisation gelingt, wenn überhaupt, erst gegen Ende der Lebenserwartung der Batterien.

Verjährung laut BGH
Der BGH hat in seinem Urteil vom 9.10.2013 (BGH-Az: VIII ZR 318/12) erklärt, dass PV-Anlagen auf Gebäuden kaufrechtlich nicht wie ein Bauwerk zu behandeln sind (Garantie 5 Jahre), sondern einem ganz eigenen Zweck folgen, nämlich der (gewerbsmäßigen) Stromproduktion. Dies hat zur Folge, dass Reklamations-Ansprüche großteils nach 2 Jahren enden.

"BGV A 3"
Gemäß dieser "Vorschrift der Berufsgenossenschaft" sind ortsveränderliche gewerblich betriebene PV-Anlage einmal jährlich, Privat-Anlagen spätestens alle vier Jahre auf ihre Sicherheit und Beschaffenheit hin zu überprüfen. Da PV-Anlagen in der Regel nachträglich an/auf einem Gebäude angebracht werden, spricht man von ortsveränderlich - sie sind ohne größeren Aufwand zu demontieren und laut EEG dürfen PV-Anlagen abgebaut und an einen anderen Ort innerhalb Deutschlands umgezogen werden (falls man im EEG-Rahmen bleiben will, es gibt bislang keine gesetzliche Verpflichtung zum Fortsetzen des PV-Betriebs).
Über PV-Vorschriften hat sich ein Betreiber übrigens zu informieren und danach zu handeln. Dies obliegt nicht der Errichter-Firma, kann aber teils in einem Wartungs-Vertrag mit aufgenommen werden!

Sinn der Wiederholungsprüfung
Bei dieser Wiederholungsprüfung nach BGV A 3 lassen sich schleichende Fehler in Modulen und auch in der Isolierung der Kabel u.a. frühzeitig erkennen. Dies ist u.a. dann wichtig, wenn es um die Einhaltung von Verjährungsfristen und Reklamationen geht. Vergleichbar ist dies mit den Service-Intervallen bei Autos: Gefordert an sich werden die 30.000-km-Inspektionen nicht, doch bei Schäden und Defekten, bei denen eine Kulanz-Regelung gefragt ist, wird sich ein Autohaus auf das gut/schlecht geführte Service-Heft berufen. Ausserdem kann mit dem Ergebnis der Prüfung gezielt eine Mangelrüge formuliert werden. Inwiefern diese Wiederholungsprüfungen eine Art "TÜV-Prüfung" darstellen, ist bislang nicht erörtert. Ein Thema wird dies aber, wenn tatsächlich Schäden gegenüber Dritten eintreten, die mithilfe dieser Kontrolle vermeidbar gewesen wären und fahrlässige Betriebsführung die Schadens-Ursache ist.

Schadensminderungspflicht
Zudem haben PV-Betreiber eine Schadensminderungspflicht, die im BGB § 254 geregelt ist. Mit der Wiederholungsprüfung kann man dieser Verpflichtung nachkommen - sie muss jdoch aktiv an eine Fachkraft in Auftrag gegeben werden. Unterlassen wir dies, können Ansprechpartner bei Reklamationsansprüchen mit dem Argument "zu späte Mangelrüge" und daraus resultierend eintretende Verjährungen abwinken.

Kurze Checkliste der Prüfungen
In der Norm DIN 62446 ist geregelt, wie die Wiederholungsprüfung formell zu geschehen hat. Folgend ein kurzer, nicht allumfänglicher Auszug der vorgeschriebenen Prüfungen:

  • Inaugenscheinnahme der Anlage auf dem Dach, der Verkabelung und Sicherungen
  • Isolationsprüfung (niederohm und hochohm)
  • Strangprüfung und Ermittlung der Werte "Last-Spannung" und "-strom", Vergleich mit Datenblatt
  • gegebenenfalls Kennlinienmessung und Thermografie (Diodenprüfung und Hot Spots)
  • Überprüfung Datenlogger-Protokolle
  • Dokumentation
  • Bewertung und Empfehlungen (z.B. Reinigung der Module)


Beauftragung
Den Auftrag können wir an jede Elektrofachkraft erteilen, die die entsprechenden Geräte und Erfahrung mit der PV-Materie hat. Ein Preis- und Angebotsvergleich ist jedoch anzuraten.

Kosten
Die Kosten bewegen sich zwischen Stundensätzen und Festpreisen, je nach Vereinbarung und auch je nach Aufwand. Tiefergehende gewünschte Prüfungen mit Thermokamera haben einen höheren Kostenaufwand zur Folge, können im Ergebnis aber diese Ausgaben rechtfertigen. Im Übrigen handelt es sich hier um Betriebsausgaben, die dem Finanzamt beim Jahresabschluss vorgelegt werden und sie sind gewinnmindernd.

Forward-Kredit
Für KfW-finanzierte PV-Anlagen seit 2004 lohnt sich in diesen Tagen schon die Bank-Verhandlung für einen "Forward-Kredit". Damit lässt sich das heutige Zinstief für die Anschlussfinanzierung nutzen. Fragen Sie ihren Bankberater oder finden Sie ein neues Kreditinstitut für die restliche Finanzierungszeit. Die Situation ist aktuell dienlich für Solar-Projekte.

PV-Bausparer
Seit April 2013 gibt es bei Schwäbisch Hall neuartige Bausparverträge, die PV-Vorhaben zugute kommen. So sind Bausparer schneller zuteilungsreif und bei Nicht-Inanspruchnahme des Darlehens-Anteils werden höhere Zinsen für das eingezahlte Kapital gewährt. Bausparer eignen sich aus eigener Erfahrung durchaus für eine Ansparrücklage des PV-Kredits oder zur Ablösung der restlichen Kreditsumme nach der 10-jährigen Zinsbindung.

Wussten sie schon?
Der Stromexport aus Deutschland in unsere europäischen Nachbarländer war noch nie so hoch wie 2013 und straft alle mahnenden Stimmen Lügen, die nach dem ersten Abschalten von AKWs 2011 den Atomstrom-Import aus Frankreich und Tschechien etc. plakativ anprangerten. Dies findet so nicht statt.

Zuverlässiges Stromnetz

  • Die Versorgungssicherheit, gemessen in Ausfall-Minuten pro Jahr in Deutschland, war ebenso noch nie so hoch wie die letzten Monate. Die Angst vor dem "Blackout" entpuppt sich als Panikmache einer Lobby.
  • Kohlestrom boomt trotz Energiewende. Es ist billiger, "Strafen" für die Umweltverschmutzung aufgebrummt zu bekommen, als die Kohlemeiler abzuschalten. Gleichzeitig exportieren wir große Mengen elektrischer Energie an unsere unmittelbaren Nachbarn, die sich deshalb über deren fallende inländische Energiepreise beschweren (Schweiz).


Buch-Hinweis
Im vergangenen Jahr habe ich in Zusammenarbeit mit einem Satz-Studio in Regensburg aus dem Anfang 2013 vorgestellten "Leitfaden Photovoltaik" mit 640 Seiten nun 7 Einzelbände mit gesamt über 1000 Seiten veröffentlicht. Diese sind den Themen entsprechend gegliedert und nun in einem handlichen Format erhältlich, auch als eBook. Details habe ich auf meiner Homepage www.gutachter-solar.com eingestellt:

  • Band 1 - Allgemeine Betrachtungen und Entscheidungshilfe
  • Band 2 - Dächer und Planung
  • Band 3 - Technische Grundlagen
  • Band 4 - PV-Komponenten
  • Band 5 - Kaufmännische Aspekte
  • Band 6 - Montage, Inbetriebnahme und EVU
  • Band 7 - Betriebsführung
  • Band 8 - 150 Fragen und Antworten zur EEG-Photovoltaik
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© Emanuel Saß