Emanuel Saß - PV-Sachverständiger (gem. DIN 17024 und VdS) und Gutachter für Photovoltaik (TÜV)
Emanuel Saß - PV-Sachverständiger (gem. DIN 17024 und VdS) und Gutachter für Photovoltaik (TÜV)
Emanuel Saß Photovoltaik Gutachter und unabhängiger Sachverständiger für PV-Anlagen
Emanuel Saß Photovoltaik Gutachter undunabhängiger Sachverständiger für PV-Anlagen

Gerichtsgutachten für Photovoltaikanlagen

Bei rechtlichen Streitigkeiten rund um Photovoltaikanlagen kann ein Gerichtsgutachten erforderlich sein. In solchen Fällen unterstützt ein Sachverständiger das Gericht mit einer unabhängigen technischen und/oder wirtschaftlichen Bewertung.

 

Ein gerichtlicher Gutachter analysiert die Anlage vor Ort, untersucht technische Zusammenhänge und beantwortet die im Beweisbeschluss festgelegten Fragen.

 

Typische Streitfälle

    •    fehlerhafte Installation einer PV-Anlage

    •    Mindererträge aufgrund von Planungsfehlern

    •    Schäden an Modulen oder Wechselrichtern

    •    Baumängel bei der Montage

    •    Versicherungsfälle

 

Das Gutachten dient dem Gericht als wichtige Entscheidungsgrundlage. Daher wird besonderer Wert auf eine nachvollziehbare Dokumentation und verständliche Darstellung der Ergebnisse gelegt.

Im Rahmen einer prozessualen Auseinandersetzung im Bereich Photovoltaik wird in vielen Fällen - zur Klärung tatsächlicher detaillierter Sachfragen - ein gerichtliches Gutachten beauftragt. Die Stellungnahme hat hierbei fachlich qualifiziert und unparteiisch zu erfolgen. Ein Gutachter im Auftrag eines Gerichts gibt dem vorsitzenden Richter die notwendigen fachlichen Erklärungen und falls gewünscht Lösungsansätze und Kostenschätzungen.

 

Ein gerichtlicher Gutachter ist "das Auge" des Richters vor Ort und vor Gericht ein wichtiges Beweismittel. 

 

Der Auftrag zu einem Gerichtsgutachten ergeht durch den sogenannten gerichtlichen Beweisbeschluss in einem selbständigen Beweisverfahren. Dies ist die Vorstufe zur Klage und darf mit ihr nicht verwechselt werden. In dem Beweisverfahren gibt es weder Kläger noch Angeklagten, sondern primär nur Antragsteller und Antragsgegner.

 

Das selbständige Beweisverfahren kann nur über ein Gericht beantragt werden und ist meist die einzige Möglichkeit, Verjährungsfristen zu hemmen oder die Parteien erneut miteinander in Kontakt treten zu lassen.

 

Ich erstelle Gutachten mit folgenden Inhalten:

  • Begutachtung und Datenerhebung im Vorort-Termin unter Zuhilfenahme moderner und kalibrierter Meßtechnik
  • Schriftlicher Stellungnahme zu den verschiedenen Fragestellungen mit umfangreicher Foto-/Videodokumentation

 

Ein Gutachten gewinnt zudem an Wert, wenn es von Jedermann verstanden werden kann. Daher ist es mir ein besonderes Anliegen, verwendete und notwendige Fachbegriffe allgemein nachvollziehbar zu erklären.

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