Emanuel Saß - PV-Sachverständiger (gem. DIN 17024 und VdS) und Gutachter für Photovoltaik (TÜV)
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Emanuel Saß Sachverständiger & Gutachter Photovoltaik
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Wiederholungsprüfung

Diese Vorschrift der Berufsgenossenschaft regelt die Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel, worunter auch Photovoltaik-Anlagen zählen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass ein PV-Betreiber als elektrischer Betriebsführer seiner Anlage die Verantwortung dafür trägt. Dies bedeutet nicht, dass er die Prüfung selber durchführen darf, jedoch muss er sie in regelmäßigen Intervallen beauftragen, vergleichbar dem PKW-TÜV.

 

Man unterscheidet im zeitlichen Rahmen:

  • jährlich (PV-Anlage mit gewerbsmäßiger Gewinnerzielungsabsicht)
  • oder bis spätestens 4-jährig (Anlagen hauptsächlich für den privaten Bereich, Eigenverbrauch)

 

Inhalte der Wiederholungsprüfung nach DGUV A3 sind:

  • Inaugenscheinnahme, Dachbegehung soweit möglich, prüfen der Kabelführung etc.
  • Prüfen und Messen von spezifischen PV-Werten (Vmpp, Voc, Impp, Isc, RIso, RPE etc.) mit entsprechenden kalibrierten Meßgeräten
  • Schriftliche Dokumentation mit Fotos gemäß DIN 62446
  • gegebenenfalls Prüfen vorhandener Unterlagen wie Jahresabrechnungen der Verteilnetzbetreiber etc.
  • Hinweise zur Betriebsführung und Optimierung
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© Emanuel Saß